Zum Anschluss eines Gebäudes an den Schmutzwasserkanal ist ein Anschluss-Antrag zu stellen. Der Antrag ist bei der Samtgemeinde Nienstädt einzureichen. Die erforderlichen Arbeiten, bis einen Meter hinter die Grundstücksgrenze, werden vom Abwasserverband Gehle-Holpe durchgeführt.
Die Kosten für einen Schmutzwasseranschluss werden wie folgt ermittelt:
Im Bereich eines Bebauungsplanes:
Sieht der B-Plan eine eingeschossige Bauweise vor, dann
Grundstücksfläche x 25 % x 10,22 €
Sieht der B-Plan eine zweigeschossige Bauweise vor, dann
Grundstücksfläche x 40 % x 10,22 €
Maßgebend für die Berechnung ist der B-Plan, nicht die tatsächliche Bebauung.
Außerhalb eines Bebauungsplanes
Es wird die tatsächliche Bebauung des Grundstückes bei der Berechnung zugrunde gelegt. Berechnung sh. oben.
Hinzuzurechnen sind in beiden Fällen die Herstellungskosten für den Grundstücksanschluß (von der Hauptleitung in der Straße bis zum Kontrollschacht, 1 m hinter der Grundstücksgrenze) nach dem tatsächlichen Aufwand. Diese Kosten können beim Abwasserverband Gehle-Holpe, Tel. 05721 / 3560, erfragt werden.
Der Antrag ist hier als PDF-Datei herunterzuladen.
Download: Abwasser-Antrag (PDF, 13 kb)